Erfahren Sie mehr über die gesetzlichen Anforderungen, wenn Sie ein spanischer Influencer sind
Wenn Sie nicht als Selbstständiger (Autónomo) registriert sind
Wenn Sie in Spanien leben und nicht als Selbstständiger registriert sind, kann der Erhalt von Zahlungen auf Ihr persönliches Bankkonto Fragen bei der spanischen Steuerbehörde (Hacienda) aufwerfen. Ihre Bank könnte aufgefordert werden, die Herkunft dieser Gelder zu melden, und Sie könnten aufgefordert werden, diese zu deklarieren.
- Wenn Ihr Jahreseinkommen unter 2.000 € liegt, ist es unwahrscheinlich, dass dies zu Steuerproblemen führt.
- Wenn die Zahlungen jedoch häufig erfolgen oder 2.000 € übersteigen, wird dringend empfohlen, sich professionelle Beratung einzuholen.
- In solchen Fällen kann eine Registrierung bei der Steuerbehörde erforderlich sein (z. B. durch „alta en el IAE“ unter Verwendung von Modelo 036).
Quellensteuer (IRPF)
Für Zahlungen an Personen, die in Spanien nicht als Selbstständige registriert sind, gilt ein standardmäßiger Quellensteuerabzug von 15 %. Dieser Prozentsatz kann variieren, wenn die Person ordnungsgemäß registriert ist und die erforderlichen Steuerunterlagen vorlegen kann.
Zahlungsbeispiel
- Ausgezahlter Bruttobetrag: 10 €
- Einbehaltene Quellensteuer (15 %): 1,50 €
- Erhaltene Nettosumme: 8,50 €
Diesen Betrag erhalten Sie nach Abzug der Steuer auf Ihrem Bankkonto.
Benötigen Sie Hilfe?
Wenn Sie Hilfe beim Verständnis Ihrer Steuerpflichten oder des Anmeldeverfahrens benötigen, wenden Sie sich am besten an einen professionellen Steuerberater – insbesondere, wenn Ihre Einkünfte aus Kooperationen steigen oder regelmäßig werden.